Diese Richtlinie, vom 29. Mai 1990, ist die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Sie ist Teil der Arbeitsschutzmaßnahmenrichtlinie 89/391/EWG.
Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, sich über den neuesten Stand der Technik und wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet in Kenntnis zu setzen, bieten wir Ihnen diesen Service in unserem Komplettangebot mit an.
Diese Richtlinie, vom 12. Juni 1989, dient der Durchführung um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz eines jeden Arbeitsnehmers bei der Arbeit für das Unternehmen zu Verbessern. Diese Richtlinie wird auch als europäisches Grundgesetz für die Arbeitssicherheit bezeichnet.
Auch diese Richtlinie ist relativ alt. Sie stammt vom 30. November 1989 und legt die Mindestvorschriften für die Verbesserung, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsumwelt fest. Auch diese Richtlinie schützt somit die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer.